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Kosten

Die Honorierung meiner Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. Krankenkassen/ Beihilfe) ist der/die KlientIn Vertragspartner und das vereinbarte Honorar der Psychotherapeutin persönlich und termingerecht in voller Höhe.

 

Private Krankenversicherung & Beihilfe

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfestellen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Der Umfang, in welchem die Kosten übernommen werden, hängt jedoch von Ihren vereinbarten Versicherungsleistungen ab. Deswegen ist es empfehlenswert, vor einem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten einer ambulanten Verhaltenstherapie übernommen werden. Die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie können Sie sich vorab von Ihrer Krankenkasse zukommen lassen.

 

Selbstzahler

Es gibt nachvollziehbare Gründe, die Kosten der Therapie selbst zu tragen. Als Selbstzahler sind Sie weder an ein Therapieverfahren noch an eine bestimmte Sitzungsdauer oder -frequenz gebunden. Auch kann dies möglicherweise zu einem schnelleren Therapiestart führen, da Sie nicht auf die Bewilligung der Kostenerstattung durch die zuständige Instanz warten müssen. Das bedeutet gleichzeitig, dass niemand von der Therapie erfährt. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden soll, eine Verbeamtung oder ein Wechsel in eine Private Krankenversicherung bevorsteht. 

Beratung und Coaching stellen keine Heil­behand­lung dar und fallen nicht unter die Leistungen der Krankenkassen. Auf Selbstzahlerbasis (nach GOP) biete ich Ihnen gerne meine Beratung an.

 

Berufsgenossenschaften

Sollte der Therapiegrund in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, so übernehmen diese die Therapiekosten. Auch hier ist es ratsam, wenn Sie sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen und die Antragsmodalitäten klären.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Anzahl von Kassenzulassungen wird durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) regional beschränkt, so dass ich über keine Kassenzulassung verfüge. Da der Bedarf an ambulanter Psychotherapie stetig zunimmt, können die Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung diesen nicht mehr ausreichend decken. Im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens kann eine ambulante Psychotherapie ausnahmsweise bei einem Psychologischen Psychotherapeuten aufgenommen werden, obwohl dieser nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.

Nach §13 (3) des SGB V ist Ihre Krankenkasse grundsätzlich dazu verpflichtet, rechtzeitig für eine notwendige und unaufschiebbare Behandlung zu sorgen. Wenn die Krankenkasse dazu nicht in der Lage ist (Wartezeit > 3 Monate), kann der Versicherte sich eine Leistung selbst beschaffen und die Kasse muss die Ausgaben dafür erstatten.

Da es keine eindeutigen Reglungen gibt, wann Ihre Krankenkassen einem Antrag auf Kostenerstattung zustimmen muss, ist es sinnvoll sich vorab nach dem speziellen Vorgehen und erforderlichen Formularen zu erkundigen. Das erspart Ihnen einiges an Zeit und Aufwand.

Grundsätzlich gilt, dass der Antrag vor Beginn der Therapie von Ihnen selbst gestellt werden muss. Ein Erstattungsanspruch für entstandene Kosten vor entsprechender Bewilligung gibt es nicht.

Für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt die Krankenkasse in der Regel folgende Unterlagen:

  • Nachweis über die Bemühung eines Therapieplatzes bei 3 - 5 Therapeuten mit Kassensitz (Liste mit Namen des Therapeuten, Datum der Kontaktaufnahme und Wartezeit protokollarisch belegen). Auch Absagen von Terminservicestellen sollten protokolliert werden.
  • Formloser Antrag des Versicherten auf Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung
  • Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, dass ein schneller Beginn und ein Aufschub der Therapie unabdingbar sind (Hausarzt, Facharzt)
  • Bestätigung durch niedergelassenen Kollegen mit Kassensitz über die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV11)

Um es für Sie leichter zu machen, habe ich die benötigten Unterlagen vorliegen. Bei Interesse können Sie sich gerne bei mir melden und ich schicke Ihnen die Unterlagen per Mail zu, damit Sie alles soweit in die Wege leiten können. 

Nach Antragseingang bei der Krankenkasse sollten Sie innerhalb von 3 bis maximal 5 Wochen eine Rückmeldung erhalten. Lässt die Krankenkasse diese Frist verstreichen, gilt der Kostenübernahmeantrag als genehmigt.

Weitere Informationen: Psychotherapie per Kostenerstattung

 

KONTAKT

So finden Sie mich

Für Anfragen bin ich am besten über das Kontaktformular oder per Mail für Sie erreichbar.

 

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Praxis für Psychotherapie 

Janina Godo, M.Sc.-Psych.

Psychologische Psychotherapeutin

 

Arndtstraße 7

45473 Mülheim an der Ruhr

 

Telefon: 0178 3715050

E-Mail: kontakt@psychotherapie-godo.de

Die Praxis ist verkehrsgünstig gelegen, sodass Sie diese aus umliegenden Städten gut erreichen können (z.B. über die A40, Ausfahrt Winkhausen). Kostenfreie Parkplätze sind in der Regel in der Arndtstraße selbst zu finden.

© 2023 Janina Godo. Alle Rechte vorbehalten.

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